Fragen
zur aktuellen Situation
Ausrufen der Alarmstufe der Bundesregierung
Der Notfallplan-Gas und steigende Energiepreise – derzeit durchlebt die Energiewirtschaft eine starke und sehr dynamische Entwicklung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die brennendsten Fragen rund um die Versorgungssicherheit und die Preisentwicklung beantwortet. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Folgende Themen finden Sie auf dieser Seite:
Aktuelles zum Preisdeckel und Mehrwertsteuer-Absenkung
Am 29. September 2022 hat die Bundesregierung einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm verkündet, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Dazu gehören:
- Wegfall der Gasumlage
- Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse
- Steuersenkung für Gas und Fernwärme auf 7 %
Die Gasversorgung Pforzheim Land werden die Entlastungen selbstverständlich vollumfänglich an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Informationen zur Gaspreisbremse
Einfach erklärt - die Energiepreisbremsen!
Was es mit der Gaspreisbremse auf sich hat, haben wir Ihnen hier in 2 Videos mit Rechenbeispielen schnell und einfach zusammengefasst. Direkt darunter finden Sie weitere FAQs zum Thema für Privat- und Geschäftskunden.
Informationen zur Gaspreisbremse für Privatkunden
Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es?
Um die gestiegenen Marktpreise für die Bürger:innen und Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt. Ein Abwehrschirm in Höhe von weiteren 200 Mrd. Euro sollen Ausgleichzahlungen erfolgen, die direkte preissenkende Auswirkungen auf die Energiekunden haben werden. Neben der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % wurde die Dezember-Soforthilfe eingeführt. Zusätzlich greifen ab dem Jahr 2023 die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme.
Was bedeutet die Preisbremse für mich? Wann tritt sie in Kraft?
Die Preisbremsen für Energie greifen ab dem 01. Januar 2023 – sie werden im März umgesetzt und wirken rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 bis April 2024.
Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft jene mit einem Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr. 80 % des Vorjahresverbrauchs werden auf einen Betrag von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) begrenzt. Übersteigt der Verbrauch die Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs, wirkt der geltende Versorgungspreis des jeweiligen Anbieters. Auch für Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen gilt diese Entlastungsmaßnahme.
Wie wirkt die Preisbremse?
Die Preisbremse senkt die monatlichen Abschläge. In jedem Monat wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet – für 80 % davon gilt der staatlich geförderte Entlastungspreis. Wie viel Sie am Ende tatsächlich verbraucht haben und wie viel Ihres Verbrauchs tatsächlich in die prognostizierte Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs fällt, entscheidet sich erst in der Jahresendabrechnung, wenn alle Verbräuche berechnet wurden. Sollten Sie keinen detaillierten Überblick über Ihren Verbrauch haben und keine Einsparmaßnahmen ergriffen haben, raten wir in Anbetracht der gestiegenen Versorgungspreise dazu, monatlich etwas Geld zur Seite zu legen, um im Falle möglicher Nachzahlungen vorbereitet zu sein. Bei Energieeinsparungen erhalten Sie hingegen eine entsprechende Rückerstattung.
Muss ich selbst aktiv werden?
Die Preisbremsen greifen automatisch, Sie müssen nichts unternehmen, um von den Entlastungen zu profitieren. Mit sogenannten Härtefallfonds in Höhe von 12 Mrd. Euro soll jenen unter die Arme gegriffen werden, die trotz der Preisbremsen in finanzielle Not geraten würden.
Wir raten jedoch dazu, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und Energiesparpotenziale zu nutzen.
Welche finanzielle Entlastung ergibt sich aus den Preisbremsen?
Die genaue Entlastung hängt immer vom individuellen Verbrauch ab. Gehen wir beispielhaft von einer vierköpfigen Familie aus, könnten die Entlastungen so aussehen:
Gaspreisbremse:
- Wohnfläche: 100m²
- Verbrauch: 15.000 kWh/Jahr
- Gaspreis bisher: 8 ct/kWh
- Gaspreis neu: 22 ct/kWh
Monatlicher Abschlag bisher: 100 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Bremse: 275 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu mit Gaspreisbremse: 175 Euro/Monat
Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 660 Euro
Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 990 Euro
(Beispiel entnommen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html)
Informationen zur Gaspreisbremse für Geschäftskunden
Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es?
Um die gestiegenen Marktpreise für Industriekunden, Privat- und KMU-Kunden abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt. Einem Abwehrschirm in Höhe von weiteren 200 Mrd. Euro sollen Ausgleichzahlungen folgen, die direkte preissenkende Auswirkungen auf die Energiekunden haben werden. Unternehmen, die für die Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung nutzbarer Energie (bspw. Betreiber von Gaskraftwerken) tätig sind, sind von der Preisbremse ausgenommen.
Was bedeutet die Preisbremse für mich? Wann tritt sie in Kraft?
Die Preisbremsen für Energie greifen für Kunden mit Standardlastprofil (SLP) ab dem 01. Januar 2023 – sie werden im März umgesetzt und wirken rückwirkend zum Jahresbeginn 2023. Die Preisbremsen beziehen sich jeweils auf die individuelle Abnahmestelle. Für sogenannte RLM-Kunden, also jene mit Registrierender Leistungsmessung, sowie sofortberechtigte SLP-Kunden greifen die Entlastungen beim Gas und Wärmeprodukten direkt ab dem 01. Januar 2023.
Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse für RLM- bzw. Industriekunden betrifft jene mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr. 70 % des Vorjahresverbrauchs (gemäß § 3 EWPBG) werden auf einen Betrag von 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) begrenzt. Übersteigt der Verbrauch die Menge von 70 % des Vorjahresverbrauchs (2021), wirkt der geltende Vertragspreis des jeweiligen Anbieters. Die Preisbremse gilt unabhängig von der Nutzung des Gases.
Für SLP- und RLM-Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von < 1,5 GWh, die die Dezemberhilfe in Anspruch nehmen, d.h. der jährliche Verbrauch liegt unterhalb von 1,5 GWh oder sie gehören zu einer der Kunden, die die Dezemberhilfe erhalten (z.B. u.a. Wohngebäude, Pflege- oder sonstige soziale Einrichtungen) gilt die Gaspreisbremse für Haushalts- und Gewerbekunden.
Kunden mit SLP- oder RLM-Zähler, deren Gasverbrauch pro Jahr unter 1,5 GWh liegt und die Dezemberhilfe in Anspruch nehmen, gilt die Gaspreisbremse für Haushalts- und Gewerbekunden (Link). Hierzu zählen ebenso besondere schützenswerte Kunden wie bspw. Privatwohnhäuser, Pflegedienste oder sonstige soziale Einrichtungen.
Der aktuelle Gesetzesstand ist unter diesem Link einzusehen.
Wie wirkt die Preisbremse?
Die Preisbremse senkt die monatlichen Abschläge. In jedem Monat wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet – für 70 % davon gilt der staatlich geförderte Entlastungspreis. Sie werden mit einem monatlichen Entlastungsbetrag unterstützt.
Muss ich selbst aktiv werden?
Ja. Sollten Sie einen Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh/a in der Sparte Gas haben, kommen Sie auf uns zu. Sobald Ihr monatlicher Entlastungsbetrag 150.000 Euro übersteigt, sind Sie meldepflichtig.
FAQs zur Gas- und Wärmeentlastung
Der Notfallplan-Gas und steigende Energiepreise – derzeit durchlebt die Energiewirtschaft eine starke und sehr dynamische Entwicklung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die brennendsten Fragen rund um die Versorgungssicherheit und die Preisentwicklung beantwortet. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Warum wird im Dezember 2022 kein Abschlag gebucht?
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen steigende Energiekosten schützen. Der Abwehrschirm besteht unter anderem aus einer einmaligen Soforthilfe im Dezember 2022. Weitere Maßnahmen folgen im Jahr 2023.
Wie profitiere ich von der staatlichen Entlastung?
Als Kunde der GVP müssen Sie die im Dezember fällig werdenden Gas-Abschläge nicht bezahlen. Jenen Abschlag, den Sie üblicherweise Ende Dezember überweisen, übernimmt in diesem Jahr einmalig die Bundesregierung.
Was muss ich als GVP-Kunde tun?
Bitte führen Sie keine Überweisung durch bzw. setzen Sie Ihren Dauerauftrag im Dezember aus. Bei Kunden mit gültigem Sepa-Lastschriftmandat werden wir den Abschlag im Dezember nicht abbuchen.
Was passiert, wenn die Zahlung trotzdem geleistet wird?
Alle eingehenden Zahlungen gehen nicht verloren, sondern werden auf dem jeweiligen Kundenkonto gebucht und mit der nächsten Rechnung berücksichtigt. Wir bitten um Verständnis, dass eine direkte Rückzahlung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.
Wie wird die Höhe der Soforthilfe berechnet?
Die Soforthilfe wird vom Gasversorger individuell pro Haushalt berechnet. Grundlage ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Die Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel dieses Verbrauchs. Ein Zwölftel Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also eigentlich nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen, werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Die Berücksichtigung des für Dezember 2022 vereinbarten Preises gewährleistet, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.
Zahlt der Staat meinen gesamten Gasverbrauch im Dezember? Kann ich also die Heizung hochdrehen?
Nein. Die Soforthilfe umfasst ein Zwölftel der Jahresrechnung, basierend auf dem Verbrauch, der im September 2022 prognostiziert worden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Jahresrechnung der Verbrauch des gesamten Jahres zusammengefasst wird, also die Sommermonate, in denen gar nicht geheizt wird ebenso wie die Wintermonate, in denen der Gasverbrauch deutlich steigt. Die Abschläge bleiben das ganze Jahr über gleich hoch, da die Jahresrechnung durch die zwölf Monate geteilt wird. Der Abschlag ist also keine Abrechnung, sondern legt die Jahresrechnung gleichmäßig auf alle Monate um. Das erleichtert die Zahlung für die Gaskundinnen und -Kunden. Die Soforthilfe entspricht einer im Voraus berechneten Abschlagszahlung. Wenn Sie im Dezember mehr Gas verbrauchen, wird dies in der Jahresabrechnung berücksichtigt und Sie müssen den Mehrverbrauch zahlen. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass Sie weniger Gas verbrauchen. Die Summe der Soforthilfe bleibt gleich und deckt dann einen größeren Anteil Ihrer Jahresrechnung ab.
Bei meinem Vertrag ist kleine Abschlagszahlung für Dezember vorgesehen. Erhalte ich keine Soforthilfe?
Doch, die Unterstützungsleistung wird in diesem Fall mit der nächsten Rechnungsstellung berücksichtigt und entsprechend abgezogen.
FAQs zur Gasumlage
Die Gasumlage wurde abgeschafft – Was sind die Hintergründe?
Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.
Wie hoch ist die Entlastung für mich als Kunde?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von den GVP selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Durch den Wegfall der Gasumlage verringern sich die Kosten für um 2,4 Cent (netto) pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sind das dann rund 480 Euro pro Jahr. Zudem wird ein Preisdeckel für Strom und Gas eingeführt.
Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis. Ihren Abschlag senken wir automatisch. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Abschlag gesenkt wird, können Sie Ihren Abschlag bequem und einfach im Kundenportal unter https://portal.gvp-energie.de/portal/start anpassen.
Sollten Sie uns bereits den erhöhten Abschlagsbetrag für Oktober überwiesen haben oder dieser von uns per Lastschrift eingezogen worden sein, werden wir Ihnen die zu viel bezahlten Beträge im Rahmen der Jahresendabrechnung zurückerstatten.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlasten?
Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden.
Wie funktioniert die geplante Preisbremse für Gas?
Beim Preisdeckel wird nach aktuellem Stand ein Basisverbrauch für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ermittelt, der einen bestimmten Preis nicht übersteigen darf. Damit können Sie sichergehen, dass Ihr Grundbedarf an Gas bestimmte Kosten nicht übersteigen wird. Verbrauchen Sie mehr Gas, als im Basisverbrauch festgehalten, werden für diese verbrauchte Energie die aktuellen Marktpreise angesetzt.
Die Gaspreisbremse soll nach derzeitigem Stand aus einem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds der Bundesregierung finanziert werden. Dabei zahlt die Bundesregierung den Gasimporteuren das Delta zwischen dem angesetzten Preis und den tatsächlichen Kosten. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Gaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland die GVP die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
Müssen GVP-Kunden wegen der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Über Ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.
Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?
Die GVP sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, gibt es Beratungs- und Hilfsangebote, über die wir Sie gerne informieren.
Lohnt es sich, bei der GVP zu bleiben?
Ja, auf jeden Fall! Unsere Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin sehr attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in Pforzheim und dem Enzkreis voran und engagieren uns für die Region und die Menschen – und das schon seit etlichen Jahrzehnten. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Was kann ich als Kunde tun, um meine Energiekosten möglichst gering zu halten?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Gasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen. Die GVP helfen Ihnen dabei, Gas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Information zur aktuellen Situation für Privatkunden
Ausrufen der Alarmstufe der Bundesregierung
Momentan fließt so gut wie kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland und in die EU. Die Versorgungssicherheit ist zum jetzigen Zeitpunkt dennoch gewährleistet. Allerdings hat die Bundesregierung am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Auch die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Seite immer die neuesten Informationen zur aktuellen Gasversorgung bereit.
Wie ist die aktuelle Situation im Hinblick auf Gas?
Die Energiemärkte haben in den vergangenen Monaten bereits deutlich auf die Nachrichtenlage und den Krieg in der Ukraine reagiert. Zeitweise waren Preissteigerungen von mehr als 1000 Prozent beim Strommarkt zu verzeichnen. Diese gewaltigen Preissprünge beschäftigen auch die Experten bei der GVP in besonderem Maße. Da das Angebot an russischem Gas quasi komplett ausbleibt, reagieren die Märkte nach wie vor stark, denn der Strompreis und der Gaspreis sind eng verzahnt. Hier möchte die Regierung gegensteuern. Auch Alternativen zu russischen Gaslieferungen werden stetig ausgebaut. Oberste Priorität für die GVP hat die Versorgungsicherheit der GVP-Kunden, diese war stets gewährleistet und ist dies auch weiterhin.
Wie werden sich die Preise perspektivisch entwickeln?
Es gibt erste Anzeichen, dass sich die aktuell extrem hohen Preise in den kommenden Jahren wieder auf ein Niveau wie vor dem Ukraine-Krieg einpendeln könnten. Dies sind aber selbstredend nur Prognosen. Aktuelle Marktzahlen weisen darauf allerdings hin. Nichtsdestotrotz sind die derzeitigen Preise für Gas extrem teuer und werden sich auch für die Endkunden bemerkbar machen. Es ist daher davon auszugehen, dass insbesondere das Jahr 2023 noch von sehr hohen Preisen geprägt sein wird. Als großer Preistreiber wirkt aktuell neben dem Krieg in der Ukraine die Verknappung von Gas durch Russland. Dies insbesondere unter dem Hintergrund, dass die Zahl der Alternativen zwar kontinuierlich ausgebaut wird, die Infrastruktur (beispielsweise im Bereich Flüssiggas) aber noch nicht steht und eine Entlastung hier noch nicht in gewünschtem Umfang greifen kann. Experten gehen davon aus, dass sich hier jedoch spätestens in den Jahren 2024 und 2025 ein merklicher Effekt einstellt und die Energiepreise dann wieder deutlich sinken können.
Müssen die Kundinnen und Kunden mit weiter steigenden Preisen rechnen?
Die auf Nachhaltigkeit und Seriosität gegründete Unternehmensstruktur der GVP zahlt sich für die Kunden gerade in Krisenzeiten aus. Denn auch wenn Energie grundsätzlich im Zuge der derzeitigen geopolitischen Verwerfungen mittelfristig teurer wird, setzt sich die GVP massiv dafür ein, die Auswirkungen bestmöglich zu begrenzen: So sind die GVP im intensiven Austausch mit Fachverbänden wie beispielsweise dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Die Verbände kämpfen mit Nachdruck dafür, dass der Staat für weitere Entlastungen der Energiekunden sorgt, beispielsweise durch Stützungsmaßnahmen, Steuersenkungen und finanzielle Hilfen für breite Bevölkerungsschichten. Die Beschaffungsstrategie der GVP setzt zudem auf ein Modell, bei dem über Monate und Jahre hinweg Gas im Voraus gekauft wird, um möglichst attraktive Preise zu gewährleisten. So können auch die immens hohen Preise, die aktuell am Markt aufgerufen werden, zumindest teilweise kompensiert werden.
Was sagen die Verbände?
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Erwartungsgemäß wirken sich politische Unsicherheiten, wie aktuell der Russland-Ukraine-Konflikt, auf den Finanz- und Rohstoffmärkten preistreibend aus. Ungeachtet dessen befinden wir uns bereits auf einem sehr hohen Preisniveau. Dies resultiert aus vielen, gerade auch internationalen Entwicklungen. Davon kann sich niemand abkoppeln. Selbst bei konservativer Beschaffungsstrategie müssen Energieversorger daher sukzessive teurer einkaufen. Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht fundamental ändern, werden das die Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahresverlauf auch bei Wärme- und Stromrechnungen spüren. Umso wichtiger ist, dass die Politik dort eingreift, wo sie es kann. Rund 40% der Energiepreise sind staatlich veranlasst. Hier kann mit verschiedenen Maßnahmen die allgemeine Entwicklung wirksam gedämpft werden. Darüber hinaus lehrt uns die aktuelle Situation, dass wir unsere Energiequellen weiter diversifizieren müssen. Das gilt für die noch benötigten fossilen Energieträger, vor allem aber für den Ausbau der Erneuerbaren. Sie bieten die beste Voraussetzung für langfristig stabile und erschwingliche Energiepreise.
Wie ist die Strategie der Bundesregierung?
Das Ziel ist klar: Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie russischem Gas soll verringert, die Energieversorgung auf eine breitere Basis gestellt werden. So könnte es dauerhaft mehr Importe von Flüssiggas geben.
Was kann man tun, um Energie zu sparen?
Wer im Hinblick auf die aktuelle Situation Energie einsparen möchte, hat hierzu vielfältige Möglichkeiten. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes würden rund zehn Terawattstunden (TWh) Gas weniger benötigt, wenn alle Haushalte in Deutschland die Temperatur in den Wohnungen um ein Grad reduzierten. Bei einer Absenkung um zwei Grad wären es sogar rund 21 TWh. Das sind etwa fünf Prozent des derzeit aus Russland importierten Gases.
Auch beim Kochen kann man leicht Energie sparen; etwa, indem man darauf achtet, dass der Durchmesser des Kochtopfs mit der genutzten Herdplatte übereinstimmt und Wasser mit geschlossenem Deckel zum Kochen gebracht wird.
Es empfiehlt sich zudem, den Gefrierschrank regelmäßig abzutauen. Denn dicke Eisschichten fressen Energie.
Auch beim Wäschewaschen ist es wichtig, auf die richtigen Programme zu achten und nur gut geschleuderte Kleidungsstücke in den Trockner zu tun: 1400 statt 1000 Umdrehungen pro Minute sparen etwa 20 Prozent Strom beim anschließenden Trockenvorgang.
Besonders empfehlenswert ist richtiges Lüften: Drei- bis viermal täglich sollte für etwa fünf Minuten das Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Die Heizungsventile sollten vorher zugedreht werden. Bei gekippten Fenstern ist der Belüftungseffekt hingegen gering, der Energieverlust dagegen sehr hoch.
Ratsam ist obendrein der Einsatz von Energiesparlampen im Haus: Sie verbrauchen fünfmal weniger Strom als herkömmliche Glühlampen und halten zwölfmal länger.
Auch der Stand-by-Betrieb von Elektrogeräten zählt zu den Energiefressern. Besser: Die Geräte nachts komplett abschalten.
Woher bezieht die GVP ihr Gas?
Die GVP haben Verträge mit verschiedenen Handelspartnern abgeschlossen, über die Gas bezogen wird. Durch das große Netz an Vorlieferanten sind die Risiken in Sachen Gasversorgung bei der GVP breit gestreut. Direkte Verträge mit russischen Lieferanten bestehen nicht, dennoch betrifft ein Ausfall russischen Gases indirekt auch die GVP, da die Gasversorgung in Deutschland bislang zu rund 35 Prozent von russischen Lieferungen abhing und in der Regel mehrere Zwischenhändler involviert sind, bis das Gas beim Endkunden landet. Um eine Kettenreaktion zu vermeiden, hat die Bundesregierung einen Rettungsschirm aufgespannt, um allzu gravierende Auswirkungen auf die Stadtwerke und die Kunden in Deutschland zu verhindern.
Wann werde ich in die Grundversorgung aufgenommen?
In die Grundversorgung wird aufgenommen, wer keinen gültigen Liefervertrag mehr hat, weil sein bestehender Vertrag entweder gekündigt wurde oder ausgelaufen ist. Weiterhin gilt die Grundversorgung natürlich auch für Kunden, die eine neue Wohnung bzw. ein neues Haus beziehen und sich nicht innerhalb von 6 Wochen für einen anderen Lieferanten entscheiden.
Wann werde ich in die Ersatzversorgung aufgenommen?
In die Ersatzversorgung werden Kunden aufgenommen, wenn der bisherige Lieferant in die Insolvenz gegangen ist oder die Bundesnetzagentur eine Bilanzkreisschließung veranlasst hat (in diesem Fall wird das Energieunternehmen von Behördenseite geschlossen, etwa, weil es seinen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen ist).
Was sind die Unterschiede zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Preis: Die Grundversorgung hat einen festen Preis und kann nach Ankündigungsfrist von 6 Wochen angepasst werden.
Die Ersatzversorgung nimmt den aktuellen Spotpreis an den Energiemärkten und rechnet darauf einen fixen Zuschlag. Hier ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Kündigungsfrist: Die Grundversorgung gilt unbeschränkt und kann mit einer Kündigungsfrist mit 14 Tagen beendet werden. Natürlich gilt dies auch bei Auszug, Wechsel in ein Sondervertragsprodukt (wenn verfügbar), Lieferantenwechsel oder bei Todesfall.
Die Ersatzversorgung dauert längstens 3 Monate, dann wechselt der Kunde in die Grundversorgung über. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von einem Tag (also bei einem Lieferantenwechsel oder Wechsel in einen Sondervertrag, wenn vorhanden).
Informationen zur aktuellen Situation für Geschäftskunden
Ausrufen der Alarmstufe der Bundesregierung
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist zum jetzigen Zeitpunkt gewährleistet. Dennoch hat die Bundesregierung am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Auch die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Seite immer die neuesten Informationen zur aktuellen Gasversorgung bereit.
Wie ist die aktuelle Situation im Hinblick auf Gas?
Die Energiemärkte haben in den vergangenen Monaten bereits deutlich auf die Nachrichtenlage und den Krieg in der Ukraine reagiert. Zeitweise waren Preissteigerungen von mehr als 1000 Prozent beim Strommarkt zu verzeichnen. Diese gewaltigen Preissprünge beschäftigen auch die Experten bei den GVP in besonderem Maße. Da das Angebot an russischem Gas quasi zum Erliegen gekommen ist, reagieren die Märkte nach wie vor stark, denn der Strompreis und der Gaspreis sind eng verzahnt. Hier möchte die Regierung gegensteuern. Auch Alternativen zu russischen Gaslieferungen werden stetig ausgebaut. Oberste Priorität für die GVP hat die Versorgungsicherheit der GVP-Kunden, diese war stets gewährleistet und ist dies auch weiterhin.
Wie werden sich die Preise perspektivisch entwickeln?
Es gibt erste Anzeichen, dass sich die aktuell extrem hohen Preise in den kommenden Jahren wieder auf ein Niveau wie vor dem Ukraine-Krieg einpendeln könnten. Dies sind aber selbstredend nur Prognosen. Aktuelle Marktzahlen weisen darauf allerdings hin. Nichtsdestotrotz sind die derzeitigen Preise für Gas extrem teuer und werden sich auch für die Endkunden bemerkbar machen. Es ist daher davon auszugehen, dass insbesondere das Jahr 2023 noch von sehr hohen Preisen geprägt sein wird. Als großer Preistreiber wirkt aktuell neben dem Krieg in der Ukraine die Verknappung von Gas durch Russland. Dies insbesondere unter dem Hintergrund, dass die Zahl der Alternativen zwar kontinuierlich ausgebaut wird, die Infrastruktur (beispielsweise im Bereich Flüssiggas) aber noch nicht steht und eine Entlastung hier noch nicht in gewünschtem Umfang greifen kann. Experten gehen davon aus, dass sich hier jedoch spätestens in den Jahren 2024 und 2025 ein merklicher Effekt einstellt und die Energiepreise dann wieder deutlich sinken können.
Was würde eine weitere Einschränkung des Verbrauchs konkret bedeuten?
Im Falle eines deutschlandweiten Engpasses hinsichtlich der vorhandenen Gasmengen regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung. Dieser ermöglicht deutschen Behörden bei gravierenden Marktverwerfungen und Versorgungskrisen weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Sollten marktbasierte Maßnahmen, wie zum Beispiel der Rückgriff auf Speicher oder der Bezug von Gas aus alternativen Lieferquellen, nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. Dann kann die Bundesnetzagentur Priorisierungen anordnen, zum Beispiel die Leistungsreduzierung beziehungsweise die Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden. Diese Anordnungen wären behördliche Verfügungen der zuständigen staatlichen Stellen, auf die Energieversorger wie die GVP keinen Einfluss hätten.
Weshalb steht die Industrie besonders im Fokus?
Große Firmen benötigen für viele Prozesse Energie aus Russland: Raffinerien beispielsweise, die Öl zu Kraftstoffen und Chemikalien verarbeiten. Insgesamt kam zuletzt mehr als ein Drittel der Rohöl-Einfuhren Deutschlands aus Russland. Allerdings lässt sich Öl vergleichsweise leicht aus anderen Staaten importieren; Schiffe können den Rohstoff in Häfen in das Pipeline-Netz einspeisen.
Anders sieht die Lage beim Gas aus: Für die Chemieindustrie beispielsweise ist Gas einer der wichtigsten Rohstoffe: Ganze Chemieparks betreiben eigene Gaskraftwerke, um Strom und Dampf für die Fabriken zu erzeugen. Und die Branche braucht Gas für viele Prozesse wie etwa die Herstellung von Dünger oder Wasserstoff. Für energie-intensive Industrien könnte die Lage "sehr problematisch werden, sollte Gas in Europa knapp werden", mahnt Wolfgang Große Entrup, Chef des Chemieverbands VCI.
Auch Branchen, die bislang noch abhängig von Kohle sind, werden dies zwangsläufig ändern müssen, da mit Kohle betriebene Hochöfen viel Treibhausgas ausstoßen. Einige Unternehmen planen erste große Anlagen, die Eisenerz mithilfe von Gas und langfristig mit Wasserstoff zu Roheisen verarbeiten. Das schont das Klima, wenn der Wasserstoff zuvor mit Ökostrom aus Wasser oder Sonnenenergie erzeugt wird. Kurzfristig wird aber auch hier viel Gas benötigt.
Woher beziehen die GVP ihr Gas?
Die GVP haben Verträge mit verschiedenen Handelspartnern abgeschlossen, über die Gas bezogen wird. Durch das große Netz an Vorlieferanten sind die Risiken in Sachen Gasversorgung bei der GVP breit gestreut. Direkte Verträge mit russischen Lieferanten bestehen nicht, dennoch trifft der Ausfall des russischen Gases indirekt auch die GVP, da die Gasversorgung in Deutschland bislang zu rund 35 Prozent von russischen Lieferungen abhing. Um eine Kettenreaktion zu vermeiden, möchte die Bundesregierung einen Rettungsschirm aufspannen, um allzu gravierende Auswirkungen auf die Stadtwerke und die Kunden in Deutschland zu verhindern. Dieser Schutzmechanismus soll insbesondere auch die großen Vorlieferanten wie beispielsweise Uniper stützen, um die bereits weggefallenen Mengen an russischem Gas preislich zu kompensieren.