Zählerablesung

So einfach gehts!

Sie haben von der GVP eine Ablesekarte erhalten oder sind GVP Family-Vertrag Kunde, dann können Sie uns hier Ihren Zählerstand übermitteln.

So übermitteln Sie uns den Zähler­stand wenn Sie eine Ablese­karte per Post erhalten haben:

  1. Wählen Sie das Portal, das auf Ihrer Ablesekarte steht und melden Sie sich dort mit Ihrer Kennzahl und Ihrem Passwort an.
  2. Tragen Sie Ihren Zählerstand ein. Die Nummern vor dem Komma sind wichtig.
  3. Nach dem Eintrag erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

Sie haben einen GVP Family-Liefervertrag?

Wenn wir nicht nur Ihr zuständiger Netz­betreiber, sondern auch Ihr Energie­lieferant sind und Sie einen unserer Family-Verträge haben, dann können Sie Ihren Zähler­stand jederzeit übermitteln:

(Geben Sie Ihre 9-stellige Kundennummer ohne Punkt oder Sonderzeichen ein)

Häufig gestellte Fragen zur Zählerablesung

Im Gegensatz zu Gas­lieferanten sind Netz­betreiber wie die GVP Gasversorgung Pforzheim ausschließlich in einem begrenzten regionalen Netz­gebiet, dem sogenannten Konzessions­gebiet, zuständig. Sie sorgen dort für die notwendigen Investi­tionen und Erneuerung in den dortigen Gas­netzen für deren Instand­haltung und Entstörung. Außerdem kümmert sich der Netz­betreiber GVP um den Netz­anschluss der Haushalte vor Ort.

In diesem Zuge ist auch der Netz­betreiber bzw. Messstellen­betreiber einmal jährlich für die Beschaffung der Ablese­werte für die Turnus­ablesung zuständig. Diese werden dann an Ihren Energie­lieferanten zur Rechnungs­erstellung übergeben. Manche Netz­betreiber arbeiten hier mit externen Partner zusammen, so wie wir beispiels­weise mit RZ-Messdiensten.

Mindestens einmal im Jahr benötigen wir den aktuellen Zähler­stand von Ihnen. Daher erhalten Sie entweder von uns eine Ablese­karte, die Sie ausgefüllt an uns zurück­senden oder wir schicken einen Dienst­leister zur Turnus­ablesung bei Ihnen vorbei. Die Ablesung durch den Dienst­leister gewähr­leistet eine schnellere Ver­arbeitung Ihrer Jahres­abrechnung und Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn wir fest­stellen, dass Ihr Zähler­stand nach einer Selbst­ablesung von Ihnen stark von den Vor­jahren abweicht oder Sie seit längerem keine Ablese­karte eingeschickt haben, schicken wir den Dienst­leister zur Über­prüfung erneut zu Ihnen, der den Verbrauch nochmal abliest und überprüft, ob mit dem Zähler alles in Ordnung ist. So können wir mit dem Energie­anbieter sicher­stellen, dass Ihre nächste Jahres­abrechnung korrekt ist.

In jedem Fall ist es also zu Ihrem Vorteil, wenn Sie dem Dienst­leister Zutritt zum Zähler gewähren bzw. Ihre Ablese­karte zeitnah an uns zurückschicken.

Das folgende Schau­bild ist ein Bei­spiel der gängigsten Zähler­art. Hier können Sie sehen, wo die Zähler­nummer steht und durch die Umrandung ist erkennbar, bis zu welcher Stelle Sie den Zähler­stand ablesen müssen.

Für jeden Gaszähler gibt es geregelte Ablese­termine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unter­schiedlich ausfallen.

Das auf der Abkesekarte angegebene Datum ist der späteste Abgabezeitpunkt. Bei Überschreitung des Zeitraums müssen wir Ihren Verbrauch für die Jahresrechnung schätzen. Als Berechnungsgrundlage dient dann Ihr bisheriges Verbrauchsverhalten.

Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubik­meter mit einem pauschalen Faktor von 10 multi­plizieren. Bei einem abgelesenen Ver­brauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh.