Zählerablesung
So einfach gehts!
Sie haben von der GVP eine Ablesekarte erhalten oder sind GVP Family-Vertrag Kunde, dann können Sie uns hier Ihren Zählerstand übermitteln.
So übermitteln Sie uns den Zählerstand wenn Sie eine Ablesekarte per Post erhalten haben:
- Wählen Sie das Portal, das auf Ihrer Ablesekarte steht und melden Sie sich dort mit Ihrer Kennzahl und Ihrem Passwort an.
- Tragen Sie Ihren Zählerstand ein. Die Nummern vor dem Komma sind wichtig.
- Nach dem Eintrag erhalten Sie von uns eine Bestätigung.
Sie haben einen GVP Family-Liefervertrag?
Wenn wir nicht nur Ihr zuständiger Netzbetreiber, sondern auch Ihr Energielieferant sind und Sie einen unserer Family-Verträge haben, dann können Sie Ihren Zählerstand jederzeit übermitteln:
(Geben Sie Ihre 9-stellige Kundennummer ohne Punkt oder Sonderzeichen ein)
Häufig gestellte Fragen zur Zählerablesung
Was ist ein Netzbetreiber?
Im Gegensatz zu Gaslieferanten sind Netzbetreiber wie die GVP Gasversorgung Pforzheim ausschließlich in einem begrenzten regionalen Netzgebiet, dem sogenannten Konzessionsgebiet, zuständig. Sie sorgen dort für die notwendigen Investitionen und Erneuerung in den dortigen Gasnetzen für deren Instandhaltung und Entstörung. Außerdem kümmert sich der Netzbetreiber GVP um den Netzanschluss der Haushalte vor Ort.
In diesem Zuge ist auch der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber einmal jährlich für die Beschaffung der Ablesewerte für die Turnusablesung zuständig. Diese werden dann an Ihren Energielieferanten zur Rechnungserstellung übergeben. Manche Netzbetreiber arbeiten hier mit externen Partner zusammen, so wie wir beispielsweise mit RZ-Messdiensten.
Warum möchte der Dienstleister der GVP eine Vor-Ort-Ablesung bei mir vornehmen und muss ich diesen reinlassen?
Mindestens einmal im Jahr benötigen wir den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Daher erhalten Sie entweder von uns eine Ablesekarte, die Sie ausgefüllt an uns zurücksenden oder wir schicken einen Dienstleister zur Turnusablesung bei Ihnen vorbei. Die Ablesung durch den Dienstleister gewährleistet eine schnellere Verarbeitung Ihrer Jahresabrechnung und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wenn wir feststellen, dass Ihr Zählerstand nach einer Selbstablesung von Ihnen stark von den Vorjahren abweicht oder Sie seit längerem keine Ablesekarte eingeschickt haben, schicken wir den Dienstleister zur Überprüfung erneut zu Ihnen, der den Verbrauch nochmal abliest und überprüft, ob mit dem Zähler alles in Ordnung ist. So können wir mit dem Energieanbieter sicherstellen, dass Ihre nächste Jahresabrechnung korrekt ist.
In jedem Fall ist es also zu Ihrem Vorteil, wenn Sie dem Dienstleister Zutritt zum Zähler gewähren bzw. Ihre Ablesekarte zeitnah an uns zurückschicken.
Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?
Das folgende Schaubild ist ein Beispiel der gängigsten Zählerart. Hier können Sie sehen, wo die Zählernummer steht und durch die Umrandung ist erkennbar, bis zu welcher Stelle Sie den Zählerstand ablesen müssen.
Ich habe mehrere Gaszähler. Warum werden meine Gaszähler zu unterschiedlichen Terminen abgelesen?
Für jeden Gaszähler gibt es geregelte Ablesetermine. Wenn Sie mehrere Zähler haben, können diese Termine unterschiedlich ausfallen.
Ich habe meine Ablesekarte bekommen, wie lange habe ich Zeit zum Ablesen?
Das auf der Abkesekarte angegebene Datum ist der späteste Abgabezeitpunkt. Bei Überschreitung des Zeitraums müssen wir Ihren Verbrauch für die Jahresrechnung schätzen. Als Berechnungsgrundlage dient dann Ihr bisheriges Verbrauchsverhalten.
Der Gasverbrauch wird in Kubikmeter (m³) gemessen. Wie kann ich das in kWh umrechnen?
Sie rechnen Kubikmeter (m³) um, indem Sie die verbrauchten Kubikmeter mit einem pauschalen Faktor von 10 multiplizieren. Bei einem abgelesenen Verbrauch von z. B. 2000 m³ erhalten Sie einen ungefähren Verbrauch von 20.000 kWh.