Sicher ist sicher

Ein gutes Gefühl mit Gas

Gas von der GVP ist vielseitig, wirtschaftlich, bequem, schont die Umwelt und ist dazu noch eine sichere Sache. In unverbranntem Zustand ist Gas völlig ungiftig.

Zur Sicherheit tragen insbesondere Sie als Verbraucher in hohem Maße bei: Wenn Sie den richtigen Umgang mit den Gas­geräten und -anlagen üben, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen.

  • Warten Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig!
  • Überprüfen Sie einmal im Jahr Ihre Gas­­geräte und Schäden oder Störungen müssen Sie immer von einem Experten beheben lassen!
  • Wenden Sie sich bei Gas­­geruch oder einer Störung der Geräte oder Anlagen an die 24h-Störungsstelle der GVP! Gas ist geruchslos, deshalb haben wir einen speziellen Duft­­stoff beigemischt: auf diese Weise ist es möglich, auch kleinste Gas­­mengen sofort zu bemerken!

Das sollten Sie tun, wenn es bei Ihnen zu Hause einmal nach Gas riechen sollte:

  • Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe.
  • Löschen Sie sofort alle Flammen.
  • Öffnen Sie sofort Fenster und Türen.
  • Rauchen Sie nicht.
  • Betreten Sie nicht mit offenem Licht Räume, in denen sich Gas­­geruch bemerkbar macht.
  • Betätigen Sie keine elektrischen Einrichtungen, wie Schalter, Stecker, Telefon, Klingeln, etc.
  • Schließen Sie die Absperr­­einrichtungen am Gaszähler oder die Haupt­absperr­einrichtung im Keller.
  • Wird ein Gasausströmen im Keller vermutet, Keller gut durchlüften aber nicht betreten: Wenn möglich, Keller­­fenster von außen öffnen oder einschlagen.
  • Informieren Sie andere Mitbewohner durch klopfen oder rufen – jedoch nicht klingeln.
  • Melden Sie aus sicherer Entfernung die Störung bei der GVP-Meldestelle, Telefon: 0800 797 39 38 37.
  • Verlassen Sie schnellstmöglich das Haus.
  • Erwarten Sie den Entstörungs­­dienst der GVP vor dem Haus.
  • Sind die Hauptabsperr­­einrichtung und der Gas­­­zähler frei zugänglich?
  • Sind Ihre Gas­leitungen in allen Räumen in einwand­freiem Zustand und frei von Rost?
  • Sind die Gas­leitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?
  • Sind Lüftungsöffnungen in den Verkleidungen vorhanden?
  • Sind die Verbrennungsluft­öffnungen an der Wand oder der Tür des Gasgeräte-Aufstellraums offen?
  • Ist eine ausreichende Verbrennungs­­luftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neueinbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
  • Ist die Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann besprochen?
  • Ist der Schlauch von der Gas-Steckdose zum Herd ohne Knick und ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
  • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
  • Ist das Gasgerät intakt und ohne Ruß­spuren? Ist der Betrieb ohne auffälligen Geruch oder Geräusche?

Haben Sie alle Fragen mit Ja beantworten können? Prima! Wiederholen Sie diesen Check einfach im nächsten Jahr!

Haben Sie eine oder mehr Fragen mit Nein beantwortet? Dann sprechen Sie mit Ihrem Sanitär-Heizungs-Klima-Partner.

Im Rahmen der allgemeinen Sicherheit, insbesondere aber durch den Abschluss eines Gaslieferung­svertrages, ist der Gebäude­eigentümer verpflichtet, seine Haus­gasleitungen regelmäßig durch sachkundiges Personal überprüfen zu lassen.

Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungs­pflichten. Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und gehen kein unnötiges Risiko ein.

Alle Rohrleitungen, Übergabe­stationen und sonstigen Einrichtungen werden von Ihrem Gasversorgungs­unternehmen regelmäßig und gewissenhaft kontrolliert. Ein Bereitschafts­dienst steht Ihnen 366 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung und ist im Notfall auch sofort zur Stelle.

Verantwortlich für Hauseigen­tümer Instal­lateur Gasver­sorger  
Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung     x  
Haus-Check¹ (mind. einmal pro Jahr) x    
Erdverlegte Leitungen² (mind. alle vier Jahre) x x    
Technische Prüfung der Hausgasleitung² (mind. alle 12 Jahre) x x    

¹ Kontrolle von Gasleitungen und Gasgeräten gemäß Checkliste (s. o.)

² Kontrolle der erdverlegten Leitungen hinter der Hauptabsperr­einrichtung: Natürlich nur von einem eingetragenen Fachbetrieb.

Auch für die Verlegung von Gasleitungen und das Aufstellen von Gas­­geräten gibt es bewährte Technische Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), die einen hohen Sicherheits­standard gewährleisten. Aufgrund der sich ständig wandelnden sicherheits­technischen Anforderungen hat der DVGW Ende 1999 zur Unterstützung von Unternehmen und Handwerks­betrieben aus dem SHK-Bereich (Sanitär, Heizung, Klima) mit großem Erfolg das "Technische Sicherheitsmanagement" (TSM) entwickelt, in dem die Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert werden. Diese sind in den DVGW-Arbeits­blättern G 1000 und W 1000 als anerkannte Regeln veröffentlicht.

Kernaufgabe des TSM ist die Stützung des eigen­verantwortlichen Handelns der Unternehmen und die gleichzeitige Kompetenz­­stärkung der technischen Selbst­verwaltung der öffentlichen Gasversorgung.

Schauen Sie bei der Auswahl des Handwerks­betriebs, dem Sie den Auftrag zur Installation oder zur Reparatur Ihrer Gasanlage erteilen, genau hin: Nur eingetragene Fachbetriebe garantieren Ihnen, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Falls Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihr Gasversorgungs­unternehmen nach den eingetragenen Fachbetrieben

Auch die Gas­versorgung Pforzheim Land GmbH ist seit Anfang 2004 ein nach GW 1000 geprüftes Unternehmen. Sollten Sie Fragen zum TSM-Zertifikat haben, wenden Sie sich bitte an

Netzbetrieb Gas
Dipl. Ing. (FH) Ulrich Waibel
Tel. 07231 3971-7200
ulrich.waibel[at]stadtwerke-pforzheim.de

Die heute auf dem europäischen Markt erhältlichen Marken-Gasgeräte sind mit vorbildlichen, sensiblen Sicherheit­smechanismen ausgestattet, die weltweit ihres­gleichen suchen. Selbst eine falsche Bedienung kann nicht zur Gefahr werden. Alle modernen Gas­geräte werden umfangreich geprüft, bevor sie auf den Markt kommen und werden nur zugelassen, wenn sie die strengen Sicherheits­­anforderungen der technischen Regel­werke erfüllen. Auf diese Weise geprüfte Geräte erkennen Sie am entsprechenden Prüf­­zeichen, z.B. dem CE-Sicherheitszeichen.

Insbesondere der DVGW hat mit weiteren strengen und umfassenden Richt­linien dazu beigetragen, dass der deutsche Sicherheits­standard höchstes Niveau erreicht hat. Das DVGW-Qualitätszeichen ist ein freiwilliges "Plus" zur verpflichtenden CE-Kennzeichnung von Gasgeräten.

Gasgeräte mit dem DVGW-Qualitätszeichen erfüllen zusätzlich zu den sicherheits-technischen Mindest­anforderungen der EG-Richtlinien alle Kriterien, die dem bewährten DVGW-Standard entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel die automatische Zünd­­sicherung: ohne Flamme kein Gas – absolut beruhigend!

Nicht alle Produkte rund um Gas werden heute bereits von europäischen Richt­­linien erfasst. In diesem gesetzlich nicht geregelten Bereich befinden sich z.B. Gas­­armaturen, Rohr­­leitungen und Installations­bauteile. Für Sie bleibt das DVGW- oder DIN-DVGW-Prüfzeichen ein verlässlicher Nachweis für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.