Sicher ist sicher
Ein gutes Gefühl mit Gas
Gas von der GVP ist vielseitig, wirtschaftlich, bequem, schont die Umwelt und ist dazu noch eine sichere Sache. In unverbranntem Zustand ist Gas völlig ungiftig.
Zur Sicherheit tragen insbesondere Sie als Verbraucher in hohem Maße bei: Wenn Sie den richtigen Umgang mit den Gasgeräten und -anlagen üben, können Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen.
- Warten Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig!
- Überprüfen Sie einmal im Jahr Ihre Gasgeräte und Schäden oder Störungen müssen Sie immer von einem Experten beheben lassen!
- Wenden Sie sich bei Gasgeruch oder einer Störung der Geräte oder Anlagen an die 24h-Störungsstelle der GVP! Gas ist geruchslos, deshalb haben wir einen speziellen Duftstoff beigemischt: auf diese Weise ist es möglich, auch kleinste Gasmengen sofort zu bemerken!
Gasgeruch im Haus
Das sollten Sie tun, wenn es bei Ihnen zu Hause einmal nach Gas riechen sollte:
- Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe.
- Löschen Sie sofort alle Flammen.
- Öffnen Sie sofort Fenster und Türen.
- Rauchen Sie nicht.
- Betreten Sie nicht mit offenem Licht Räume, in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht.
- Betätigen Sie keine elektrischen Einrichtungen, wie Schalter, Stecker, Telefon, Klingeln, etc.
- Schließen Sie die Absperreinrichtungen am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller.
- Wird ein Gasausströmen im Keller vermutet, Keller gut durchlüften aber nicht betreten: Wenn möglich, Kellerfenster von außen öffnen oder einschlagen.
- Informieren Sie andere Mitbewohner durch klopfen oder rufen – jedoch nicht klingeln.
- Melden Sie aus sicherer Entfernung die Störung bei der GVP-Meldestelle, Telefon: 0800 797 39 38 37.
- Verlassen Sie schnellstmöglich das Haus.
- Erwarten Sie den Entstörungsdienst der GVP vor dem Haus.
Checkliste für Gasgeräte
- Sind die Hauptabsperreinrichtung und der Gaszähler frei zugänglich?
- Sind Ihre Gasleitungen in allen Räumen in einwandfreiem Zustand und frei von Rost?
- Sind die Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?
- Sind Lüftungsöffnungen in den Verkleidungen vorhanden?
- Sind die Verbrennungsluftöffnungen an der Wand oder der Tür des Gasgeräte-Aufstellraums offen?
- Ist eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neueinbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
- Ist die Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann besprochen?
- Ist der Schlauch von der Gas-Steckdose zum Herd ohne Knick und ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
- Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
- Ist das Gasgerät intakt und ohne Rußspuren? Ist der Betrieb ohne auffälligen Geruch oder Geräusche?
Haben Sie alle Fragen mit Ja beantworten können? Prima! Wiederholen Sie diesen Check einfach im nächsten Jahr!
Haben Sie eine oder mehr Fragen mit Nein beantwortet? Dann sprechen Sie mit Ihrem Sanitär-Heizungs-Klima-Partner.
Instandhaltung der Leitungen im Haus
Im Rahmen der allgemeinen Sicherheit, insbesondere aber durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, seine Hausgasleitungen regelmäßig durch sachkundiges Personal überprüfen zu lassen.
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und gehen kein unnötiges Risiko ein.
Alle Rohrleitungen, Übergabestationen und sonstigen Einrichtungen werden von Ihrem Gasversorgungsunternehmen regelmäßig und gewissenhaft kontrolliert. Ein Bereitschaftsdienst steht Ihnen 366 Tage im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung und ist im Notfall auch sofort zur Stelle.
Verantwortlich für | Hauseigentümer | Installateur | Gasversorger | |
---|---|---|---|---|
Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung | x | |||
Haus-Check¹ (mind. einmal pro Jahr) | x | |||
Erdverlegte Leitungen² (mind. alle vier Jahre) | x | x | ||
Technische Prüfung der Hausgasleitung² (mind. alle 12 Jahre) | x | x |
¹ Kontrolle von Gasleitungen und Gasgeräten gemäß Checkliste (s. o.)
² Kontrolle der erdverlegten Leitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung: Natürlich nur von einem eingetragenen Fachbetrieb.
Sicherheit bei Installationen und Reparaturen
Auch für die Verlegung von Gasleitungen und das Aufstellen von Gasgeräten gibt es bewährte Technische Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.), die einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten. Aufgrund der sich ständig wandelnden sicherheitstechnischen Anforderungen hat der DVGW Ende 1999 zur Unterstützung von Unternehmen und Handwerksbetrieben aus dem SHK-Bereich (Sanitär, Heizung, Klima) mit großem Erfolg das "Technische Sicherheitsmanagement" (TSM) entwickelt, in dem die Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert werden. Diese sind in den DVGW-Arbeitsblättern G 1000 und W 1000 als anerkannte Regeln veröffentlicht.
Kernaufgabe des TSM ist die Stützung des eigenverantwortlichen Handelns der Unternehmen und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung der öffentlichen Gasversorgung.
Schauen Sie bei der Auswahl des Handwerksbetriebs, dem Sie den Auftrag zur Installation oder zur Reparatur Ihrer Gasanlage erteilen, genau hin: Nur eingetragene Fachbetriebe garantieren Ihnen, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Falls Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen nach den eingetragenen Fachbetrieben
Auch die Gasversorgung Pforzheim Land GmbH ist seit Anfang 2004 ein nach GW 1000 geprüftes Unternehmen. Sollten Sie Fragen zum TSM-Zertifikat haben, wenden Sie sich bitte an
Netzbetrieb Gas
Dipl. Ing. (FH) Ulrich Waibel
Tel. 07231 3971-7200
ulrich.waibel[at]stadtwerke-pforzheim.de
Sicherheitssiegel für Geräte
Die heute auf dem europäischen Markt erhältlichen Marken-Gasgeräte sind mit vorbildlichen, sensiblen Sicherheitsmechanismen ausgestattet, die weltweit ihresgleichen suchen. Selbst eine falsche Bedienung kann nicht zur Gefahr werden. Alle modernen Gasgeräte werden umfangreich geprüft, bevor sie auf den Markt kommen und werden nur zugelassen, wenn sie die strengen Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke erfüllen. Auf diese Weise geprüfte Geräte erkennen Sie am entsprechenden Prüfzeichen, z.B. dem CE-Sicherheitszeichen.
Insbesondere der DVGW hat mit weiteren strengen und umfassenden Richtlinien dazu beigetragen, dass der deutsche Sicherheitsstandard höchstes Niveau erreicht hat. Das DVGW-Qualitätszeichen ist ein freiwilliges "Plus" zur verpflichtenden CE-Kennzeichnung von Gasgeräten.
Gasgeräte mit dem DVGW-Qualitätszeichen erfüllen zusätzlich zu den sicherheits-technischen Mindestanforderungen der EG-Richtlinien alle Kriterien, die dem bewährten DVGW-Standard entsprechen. Dazu gehört zum Beispiel die automatische Zündsicherung: ohne Flamme kein Gas – absolut beruhigend!
Nicht alle Produkte rund um Gas werden heute bereits von europäischen Richtlinien erfasst. In diesem gesetzlich nicht geregelten Bereich befinden sich z.B. Gasarmaturen, Rohrleitungen und Installationsbauteile. Für Sie bleibt das DVGW- oder DIN-DVGW-Prüfzeichen ein verlässlicher Nachweis für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.